Am Dienstag ist es soweit im Europaparlament wird über die neue Urheberrechtsreform der EU abgestimmt. Was alles faul an dieser Reform und ganz speziell an Artikel 13 ist, erklär ich dir jetzt.
Verträge mit „Rechteinhabern“
Ach ja, die „Rechteinhaber“. Das ist so ein Thema in Artikel 13. Nehmen wir als bekanntes Beispiel Google mit seiner Plattform YouTube. Laut der neuen Reform müsste Google „Verträge mit den Rechteinhabern“ schließen. In denen soll dann klar geklärt werden, ob und wie die Werke des Urhebers verwendet werden dürfen, oder wie eben auch nicht.
Aber wer sind denn nun diese „Rechteinhaber“? Der erste Gedanke richtet sich sicher an Musikproduzenten oder Plattenfirmen. Aber auch Du bist ein Rechteinhaber. Sobald du nur ein Foto mit deinem Iphone schießt, bist du der Rechteinhaber dieses Fotos. Hört sich doch erstmal geil an.
Für Google jedoch nicht. Denn es besteht ja, dass Du, oder irgendwer, dein Foto in einem Video verwendet. Daher müsste Google theoretisch von JEDEM Menschen eine Lizenz für die Urheberrechtlich geschützten Werke einholen. Aha, Artikel 13 also.
Der Uploadfilter
Ein Wort, was man oft im Zusammenhang mit Artikel 13 hört ist der sogenannte Uploadfilter. Dieser Filter soll sicherstellen, dass alle Inhalte, die z.B. auf YouTube hochgeladen werden, keine Urheberrechte verletzen.
Und hier liegt auch schon das zweite Problem.
Als Beispiel nehmen wir mal ein Video, welches 5 Minuten lang ist und 30 Bilder pro Sekunde hat, also insgesamt 9000 Bilder. Diese 9000 Bilder müssen nun, vom Uploadfilter, mit jedem Urheberrechtlich geschütztem Werk dieser Welt verglichen werden. Ein guter moderner Algorithmus schafft genau einen Vergleich in einer Sekunde. Unser 5 minütiges Video hätte er also innerhalb von 5 Minuten mit genau einem Urheberrechtlich geschütztem Werk verglichen. Gehen wir mal davon aus Google hätte 1000 Werke in Ihrer Datenbank, welche alle mit unserem Video verglichen werden müssten. Dafür bräuchte unser Beispiel-Uploadfilter allein 83 Std.
Da auf der Welt aber nicht nur 1000 Bilder existieren, gehen wir mal von 1 Millionen Bildern aus. Dann wäre mein Video nach 9 Jahren online!
Fazit: Wie wir hier schon sehen ist die neue Urheberrechtsreform so, nach dem englischen Leak von Julia Reda, kaum umsetzbar. Sollte am Dienstag für die Reform gestimmt werden, haben die Länder zwei Jahre Zeit diese Reform in nationale Gesetze zu gießen. Mal sehn, was dann im Endeffekt draus wird.
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