Jeder kennt es, ob’s das neue Smartphone ist, was einem einfach nicht gefällt, oder das Hemd noch eine Größe zu groß ist. Am liebsten möchte man manche Weihnachtsgeschenke sofort zurückgeben. Aber was gibt’s da für Möglichkeiten? Auch wenn der Kassenbon nicht dabei war?

Können Geschenke im Laden ohne weiteres umgetauscht werden?

„Gesetzlich sind Händler dazu nicht verpflichtet“

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Georg Tryba)

Das sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW. Das gilt aber auch nur, wenn das Geschenkt nicht defekt ist. Viele Händler lassen sich aber dennoch auf einen Umtausch ein, damit der Kunde nichts zu meckern hat. Die Bedingungen für den Umtausch sind jedoch oft unterschiedlich. Mal bekommt man Bargeld zurück, andere Male aber auch „nur“ ein Gutschein. Auch die Fristen sind unterschiedlich, in der Regel dürfen misslungene Geschenke aber zwei Wochen nach dem Erwerb zurückgegeben werden.


Wie die Modalitäten sind, ist die Entscheidung des Einzelhändlers
– Stefan Hertel (HDE)

Am besten ist es natürlich einen Kassenbon dabei zu haben. Wer den aber versehentlich mitgewaschen hat kann auch, falls mit Karte bezahlt wurde, einen Kontoauszug mitbringen. Damit ist es möglich dem Händler den Kauf zu beweisen.

Rückgabe bei online bestellten Geschenken

In Europa ist das ganz einfach und allgemein geregelt. Hier gibt es ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einige Online-Händler verlängern allerdings das Rückgaberecht in der Weihnachtszeit.

Was kann ich nicht mehr umtauschen?

Klar, die selbstgestrickten Socken von der Oma, sind nicht oder noch schwer umzutauschen. Oft ist es aber ganz offentsichtlich, was noch umgetauscht werden kann oder nicht. Dazu zählen z.B. verderbliche Wahren, wie Lebensmittel. Auch aus hygienischen Gründen sind einige Artikel von der Rückgabe ausgeschlossen, dazu zählen Dessous, Bademoden, Erotikartikel oder Zahnbürsten.

„Gleiches gilt für speziell angefertigte Waren, etwa ein BVB-Trikot mit dem eigenen Namen auf der Rückenseite“

Eva Rohde vom bevh

Klar, wer will schon ein gebrauchtes, oder generell ein BVB-Trikot.

Was ist bei einem Defekt?

Falls die Ware defekt sein sollte, kommt es auf den Zeitraum an. Händler sind generell dazu verpflichtet eine mindestens zweijährige Garantie zu gewährleisten. Bei einem Defekt kann der Kunde allerdings nicht gleich vom Kaufvertrag zurücktreten. Vorerst hat der Händler zwei mal die Chance, z.B. mit Ersatzteilen, die Mängel zu beheben. Falls dieser Versuch scheitert, kann man als Kunde sein Geld zurückverlangen.

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Quelle: https://www.nrz.de/leben/falsches-weihnachtsgeschenk-so-gelingt-der-umtausch-id212940381.html


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